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Nicht Amtliche Leistungen des Kfz-Sachverständigenbüro Rüdiger Elblein GmbH in Dortmund

Bewertung

Bewertung / Zeitwertschätzung / Wiederbeschaffungswert


• Wiederbeschaffungswert (Haftpflicht):

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, den der Geschädigte aufwenden muss, um bei einem seriösen Händler ein dem Unfallfahrzeug entsprechendes Ersatzfahrzeug nach gründlicher technischer Überprüfung zu erwerben. ( Die Kosten für eine gründliche technische Überprüfung des Fahrzeuges durch einen Kfz-Sachverständigen und für eine Werkstatt-Garantie sind im Wiederbeschaffungswert nicht enthalten )


• Wiederbeschaffungswert (AKB):
Seit 1995 gibt es eine neue AKB. Demzufolge stellt sich die Definition des Wiederbeschaffungswertes im Kaskoschaden wie folgt dar. Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Geschädigte aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben. Die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ist somit identisch mit der Wiederbeschaffungswertermittlung im Haftpflichtschadensfall.


• Zeitwert:
Der Begriff Zeitwert wird bei der Schadensregulierung nicht mehr verwendet.


• Marktwert (Oldtimer, etc.):

Der Marktwert beziffert den gegenwärtigen Wert des Fahrzeuges am Markt, d.h., für dieses bewertete Fahrzeug würde zum jetzigen Zeitpunkt der als Marktwert geschätzte Betrag beim An- bzw. Verkauf bezahlt bzw. erzielt werden. Es handelt sich dabei in der der Regel um den Durchschnittspreis am Privatmarkt und ist somit Mehrwertsteuerneutral und als Endpreis zu verstehen. Der Marktwert ist die Basis der Versicherungseinstufung (Kaskobedingungen) bei Oldtimertarifen. Er gilt als feste Taxe im Sinne des § 57 VVG.

Beweissicherung

In zahlreichen Fällen ist es erforderlich bzw. empfehlenswert, einen bestimmten Zustand bzw. Mangel von einem unabhängigen Sachverständigen dokumentieren zu lassen, um bei einer späteren Auseinandersetzung ein Dokument zu besitzen oder einen sachverständigen Zeugen benennen zu können. So können Sie nicht selbst von der Gegenseite für diesen Mangel verantwortlich gemacht werden, nur weil Sie Ihre Behauptungen nicht beweisen können.

Leasing

Bedingt durch die immer größere Anzahl von Leasingfahrzeugen in Deutschland werden die Dienstleistungen in diesem Bereich immer bedeutsamer und umfangreicher. So verlagern die Leasing-Firmen immer mehr Dienstleistungen auf externe Spezialisten.Die Vorteile, die sich dabei für den Kunden ergeben, sind eine faire Bewertung (Differenzierung zwischen Gebrauchsspuren und Schäden am Fahrzeug) und einem übersichtlichen und detaillierten Leasingbewertungsbericht.

Unfallrekonstruktion

Die forensischen Sachverständigen mit ihren besonderen detektivischen Fähigkeiten und Neigungen erstellen Gutachten für die Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei, Versicherer, Rechtsanwälte und Privatpersonen.


Sie sind in unzählig vielen Fachdisziplinen der forensischen Tätigkeit aktiv. Neben der klassischen Rekonstruktion von Unfallabläufen und Unfallursachenermittlung betätigen sie sich auf Spezialgebieten wie zum Beispiel Lampen-, Schloss-, Brand-, Reifen-, Motor- und Aggregate-Schadenbegutachtung sowie Werkstoffuntersuchungen.


Es sind also hoch qualifizierte Spezialisten, die nicht durch ein Computerprogramm ersetzt werden können. Sie analysieren Unfälle, um die teilweise noch offene oder strittige Schuldfrage zu klären. Bei besonders schweren Unfällen werden sogar gesamte Unfallabläufe rekonstruiert, um den Hergang des Unfalls zu ermitteln. Die Tätigkeitsbereiche der forensischen Sachverständigen erfordert zukünftig das Zusammenführen aller Spezialgebiete aus den Bereichen Mechanik, Biomechanik, Elektronik, Unfallmedizin, Laboranalytik und EDV. Durch die Entwicklung möglichst realitätsnaher Computersimulationen ist für den Auftraggeber eine weitestgehende Transparenz des Sachverständigengutachtens gewährleistet.

Unfallrekonstruktion

Istock.com/Tramper2

Gebrauchtwagenzertifikate

Der Privat-Gebrauchtwagenmarkt gewinnt immer mehr an Bedeutung. Besonders ältere Fahrzeuge (ab 8 Jahren) werden gewerblich nicht mehr angeboten. Für den Privatmann ergeben sich nun die gleichen Vorteile bei Nutzung des Gebrauchtwagenzertifikats gegenüber dem Handel.


Folgende Baugruppen werden geprüft und dokumentiert:

  • Karosserie (außen und innen)
  • Fahrwerk
  • Aggregate
  • Elektrik / Elektronik
  • Ausstattungen
  • Historie / Lebenslauf

Motorengutachten - Richtlinienorientiert Befundung anerkannt durch den BVSK

Es gibt viele Möglichkeiten und Ursachen für einen Motorschaden, diese könnten z. B. sein:

  • Verschleiß
  • Verschleiß von Bauteilen
  • Materialfehler
  • Falsche oder fehlende Betriebsstoffe
  • Bedienungsfehler
  • Falsche Reparatur


Motorschäden untersuchen wir unter folgenden Aspekten:

  • Schadenumfang
  • Schadenursache
  • Reparaturkosten
  • Reparaturmöglichkeiten
  • Verantwortlichkeit
  • Regulierungsrelevante Werte

Das Gebiet der Motorentechnik ist sehr umfassend. Wir sind immer auf dem neusten Stand der Technik, um jede mögliche Schadensituation und Schadenart zu ermitteln. Durch verschiedene Analysemöglichkeiten, wie z .B. Betriebsmitteluntersuchung, Endoskopie und Mikroskopie ist der genaue Schadenhergang zu ermitteln.
Wir erstellen Gutachten für Privatkunden, Rechtsanwälte, Versicherungen und Gerichte.

Lackgutachten

Für Schäden an der Lackierung gibt es unterschiedliche Ursachen. Diese könnten sein:

  • Witterungseinflüsse (z. B. Regen, Sonne)
  • Chemische Einflüsse (z. B. Säure, Kalk)
  • Lackierungsfehler (z. B. falscher Aufbau oder Sauberkeit)
  • Mechanische Einflüsse (z. B. Lackabplatzer, Kratzer)
  • Biologische Einflüsse (z. B. Vogelkot , Baumharz)
  • Lackstärkenmessung (ist das Fahrzeug nachlackiert)

Wir untersuchen die Schäden an der Lackierung für Sie, ermitteln die Schadenursache und die Schadensbehebungsmöglichkeiten. An Hand der Schäden kalkulieren wir für Sie die notwendigen Reparaturkosten.

Technische Gutachten

Wir untersuchen Schäden an Fahrzeugen, Maschinen und Geräten wie z. B.:

  • Reifen
  • Bremsanlagen, Achsteilen und Lenkung
  • Motor und Getriebe
  • Tachographen (entspricht der angegebene und angezeigte Kilometerstand der tatsächlichen Laufleistung)
Schild mit Fragezeichen

Istock.com/amanalang

Technische Beratung

Wir helfen Ihnen bei sämtlichen technischen Fragen und Belangen wie z. B.:

  • Begriffserklärung der Fahrzeugtechnik
  • Reparaturrechnungsüberprüfung
  • Beurteilung und Analyse von Kostenvoranschlägen

Wohnmobil und Caravan Gutachten

Wir bieten Ihnen im Bereich Wohnwagen und Reisemobil umfassende Kompetenz bei Schäden jeglicher Art und bei technischen Fragen.

  • Unfallgutachten
  • Rechnungsprüfung
  • Kostenvoranschläge
  • Kurzgutachten
  • Bewertung
  • Wasserschäden
  • Hagelschäden

Gutachten für Sonderfahrzeuge

Im Bereich der Sonderfahrzeuge und Aufbauten bieten wir Ihnen Gutachten für Schäden und Bewertung an, wie z. B.:

  • Krankenwagen
  • Rettungswagen
  • Notarztwagen
  • Katastrophenfahrzeuge
  • Polizeifahrzeuge
  • Pannenfahrzeuge
  • Verkaufsfahrzeuge
  • Feuerwehrfahrzeuge

Oldtimer Wertgutachten

Wie steht es um den Wert ihres Oldtimers? Um dieses herauszufinden, erstellen wir als Classic-tax Partner für Sie ein ausführliches Wertgutachten. Anhand dieses Wertgutachtens wird Ihr Fahrzeug ausführlich beschrieben. Es enthält technische Daten, detaillierte Zustandsbeschreibungen aller Baugruppen, genaue Beschreibungen der Ausstattung, Umbauten und Restaurierungsarbeiten, soweit dokumentiert und nachvollziehbar.


Anhand umfangreicher Marktrecherchen mit unserem Partner Classic-tax ermitteln wir den Marktwert Ihres Oldtimers. Auch die Ermittlung des Wiederbeschaffungs- oder des Wiederherstellungswertes ist möglich. Ein Wertgutachten enthält neben einer zuverlässigen Dokumentation des Zustandes und einer Benotung ihres Fahrzeuges auch eine Grundlage für Versicherungen, Verkauf oder Kauf. Es ist zu empfehlen, diese alle 24 Monate oder nach Umbauten sowie weiteren Restaurierungsarbeiten zu aktualisieren, da der Oldtimermarkt ständig in Bewegung ist.

UVV Prüfung

Als Arbeitgeber in Deutschland sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Die Berufsgenossenschaften geben hierzu Richtlinien zur Unfallverhütung vor (UVV/BGV). Wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Betriebssicherheit, bei den jährlichen Geräte-, Werkzeug-, und Maschinenprüfungen sowie bei der Festlegung der Prüfintervalle. Durch ständige Schulung unsere befähigten Personen sind wir immer auf dem neusten Wissensstand und können Sie ausführlich beraten um das Unfallrisiko in ihrem Betrieb zu minimieren


Wir prüfen:

  • Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Handgabelhubwagen)
  • Kraftbetätigte Roll- und Sektionaltore (Toranlagen)
  • Fahrzeughebebühnen (Hubtische, Grubenheber)
  • Leitern und Tritte
  • Flüssigkeitsstrahler
  • Hebezeuge (z. B. Motorheber, Rangierheber, Rangierwinde)
  • Rollenprüfstände
  • Flüssiggasanlagen
  • Verdichter
  • Winden-, Hub- und Zuggeräte
  • Lastaufnahmemittel
  • Arbeitsplatzlüftung
  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Prüfung Rauchmelder und Feststellanlagen

Wir führen Abnahmen, Inbetriebnahmen und Instandhaltung nach DIBt und DIN 14677 von autarken Feststellanlagen durch. Ausgenommen sind Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Als Betreiber sind Sie verpflichtet, in Abständen von maximal zwölf Monaten eine Prüfung und Wartung durch Fachpersonal durchführen zulassen.

Gasprüfung Wohnmobile und Wohnwagen

Prüfung der Gasanlage

Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen müssen regelmäßig nach Ablauf von zwei Jahren sowie nach Änderungen oder Umbauten geprüft werden. In vielen Fällen kann Ihr GTÜ-Partner diese Prüfung durchführen oder Ihnen einen Fachbetrieb in der Nähe nennen. Zur Untersuchung gehört eine Sichtprüfung, wobei auch Verbrennungsluftzuführungen und Abgasabführungen auf ordnungsgemäßen Zustand zu kontrollieren sind. Dichtheitsprüfung und Brennprobe vervollständigen diese Untersuchung.


Nach bestandener Untersuchung erhalten Sie eine Gas-Prüfbescheinigung, die bei der HU vorgelegt werden muss. Verfügt Ihr Wohnmobil über einen eingebauten Gastank, wird dafür eine eigene Prüfbescheinigung verlangt. Hinweis: Der Gastank muss alle zehn Jahre ausgetauscht werden.